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EU verlangt mehr Energieeffizienz
Mit neuen Richtlinien will die europäische Politik den Energieverbrauch bei technischen Geräten eindämmen und Neubauten quasi zu Null-Emissionshäusern machen.
Mitte Mai hat das Europäische Parlament in Straßburg zwei neue Richtlinien zur Energieeffizienz verabschiedet: die Novelle der Gebäude-Effizienz-Richtlinie sowie die Änderung der Energieverbrauchsangaben(EVA)-Richtlinie (Energy Labeling Directive). Schon im November vergangenen Jahres hatten sich Vertreter des Europaparlaments, der damaligen schwedischen Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission im so genannten Trilog auf einen Kompromiss über die zwei Vorschriften sowie eine weitere Energiesparrichtlinie, die Autoreifen-Kennzeichnungsrichtlinie, geeinigt. Die Reifenkennzeichnungs-Verordnung 1222/2009 ist schon seit dem 11. Januar 2010 in Kraft (EU-Amtsblatt L 342-2009) und gilt ab November 2012.
Nach der neuen Vorschrift sollen alle ab 2020 fertiggestellten Neubauten quasi Null-Emissions-Häuser sein, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind. Damit soll der Gebrauch von erneuerbaren Energien in Gebäuden, unter anderem aktive Solarsysteme und andere Systeme zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität, gefördert werden. Für öffentliche Gebäude gilt 2018 als Frist. Ausgenommen sind Häuser mit einer Fläche von weniger als 50 m² und Wochenendhäuser. Energieausweise sollen für alle Häuser Pflicht werden, die verkauft oder neu vermietet werden.
Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, „sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist". Hauseigentümer werden angehalten, im Zuge von Renovierungsarbeiten intelligente Stromzähler einzubauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen, wie z.B. Wärmepumpen zu ersetzen. Regelmäßige Kontrollen von Heizkesseln und Klimaanlagen werden ebenfalls verlangt.
Der Gebäudesektor (Wohn- und Gewerbegebäude) ist der größte Energieverbraucher und Verursacher von CO₂-Emissionen in der EU. Er ist für etwa die Hälfte der CO₂-Emissionen verantwortlich, die nicht vom Handelssystem für Emissionsrechte (ETS) erfasst werden. Der Sektor weise ein erhebliches, nicht ausgeschöpftes Potenzial für kostenwirksame Energieeinsparungen auf, das - wenn es realisiert würde - im Jahr 2020 eine Einsparung an Endenergie in der Europäischen Union um 11 Prozent bedeuten würde, heißt es.
Die alte EVA-Vorschrift erstreckte sich nur auf die gängigsten Haushaltsgeräte: Kühlschränke, Fernseher, Waschmaschinen oder Öfen. Künftig wird die Kennzeichnungspflicht auf alle Geräte und Materialien (z.B. Baumaterial) ausgedehnt, die in Haushalten eingesetzt werden und den Energieverbrauch beeinflussen.
Nach einer Verordnung, die auf der Grundlage der geltenden Richtlinie erlassen wurde, wird der Energieverbrauch eines Gerätes weiterhin in Kategorien von A bis G angegeben. Mit einem grünen „A" gekennzeichnete Geräte haben die beste Energiebilanz, Stromfresser erhalten ein rotes „G". Eine neue Überprüfungsklausel schreibt der Kommission vor, bis Ende 2014 zu begutachten, ob eine Änderung der Bestimmungen über die Gestaltung des Etiketts notwendig ist, wobei die technische Entwicklung und die Verständlichkeit der Gestaltung des Etiketts für die Verbraucher zu berücksichtigen sei. Die Vergabebehörden der EU-Mitgliedstaaten sind gehalten, nur solche Produkte zu beschaffen, die das höchste Leistungsniveau und die höchste Energieeffizienzklasse aufweisen.
Die neue EVA-RL ergänzt bestehende Instrumente der Gemeinschaft wie die Ökodesign-Richtlinie (Festlegung von Mindestumweltnormen), die Energy-Star-Verordnung (freiwillige Verbrauchskennzeichnung von Bürogeräten) und die Öko-Label-Verordnung (freiwilliges Umweltzeichen, das alle Umweltaspekte von Produkten während des Gesamtlebenszyklus erfasst).
„Die Verschärfung der Anforderungen an Energieausweise durch die EU ist angesichts vieler mangelhafter Angebote auf dem Markt ein wichtiges Signal für mehr Qualität", kommentierte dena-Chef Stephan Kohler die neuen Effizienzvorschriften. Und verwies auf das dena-Gütesiegel, das seine Organisation bereits 2008 als Qualitätssicherungssystem, wie Kohler sagt, „erfolgreich" eingeführt hat. „Mit dem dena-Gütesiegel können Mieter und Käufer bereits heute erkennen, ob ein Energieausweis verlässlich ist. Das dena-Gütesiegel bietet ein gutes Vorbild für die Umsetzung der EU-Novelle in Deutschland."
- Energie Informationsdienst 23/10 vom 07.06.2010 S.9
- 30. Juni 2010