
esyoil Special:
Ölvorräte sollen aufgestockt, Erdgasvorräte angelegt werden
Die EU-Kommission schlägt vor, die Ölvorräte
"von 90 auf 120 Verbrauchstage" aufzustocken. Außerdem sollen erstmalig
Erdgasreserven angelegt werden. "Die Mitgliedstaaten werden die notwendigen
Maßnahmen ergreifen, um insbesondere die Versorgung der auf die Versorgung
unbedingt angewiesenen Verbraucher, die das Gas durch keinen anderen Brennstoff
ersetzen können, sechzig Tage lang bei durchschnittlichen Witterungsbedingungen
zu gewährleisten, falls es bei der wichtigsten Gasalleinversorgungsquelle zu
einer Störung kommt. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen getroffen werden,
um auf außergewöhnlich niedrige Temperaturen reagieren zu können", heißt es in
einem Memorandum der Kommission zur Verbesserung der Versorgungssicherheit.
Den derzeitigen Richtlinien zufolge, die vor mehr als 30 Jahren eingeführt
wurden, müssten die 15 Mitgliedstaaten Vorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen
in einer Höhe halten, die 90 Verbrauchstagen entspricht, heißt es weiter.
Ferner müssten sie über die Interventionspläne für den Fall einer
Versorgungsunterbrechung verfügen. Diese Mechanismen seien jedoch angesichts
des energiepolitischen Umfeldes nicht geeignet:
- Im Krisenfall verfüge die Kommission über keinerlei Befugnis für die
Verwendung der Sicherheitsvorräte. Abgesehen von großen Störungen im
Binnenmarkt würden die von jedem Staat für sich getroffenen Maßnahmen
angesichts der Größe des Marktes keine Auswirkungen haben.
- In einigen Ländern gebe es eine Bevorratungsstelle. In anderen Staaten
würden die Vorräte von den Erdölunternehmen gehalten. Dieses zersplitterte
Bevorratungssystem führe zu Wettbewerbsverzerrungen. Zudem sei keineswegs
sicher, in welcher Höhe die Vorräte im Krisenfall tatsächlich in Anspruch
genommen werden können.
- Die derzeitigen Rechtsvorschriften sehen abgestimmte Regeln für die
Verwendung der Vorräte nur für den Fall einer physischen
Versorgungsunterbrechung vor. Es gebe kein Instrument für eine abgestimmte
und solidarische Verwendung der Vorräte, um auf eine starke Volatitität der
Märkte zu reagieren.
- Im IEA-Vertrag (Internationale Energie Agentur, Anm. esyoil) sei die
Verpflichtung der Teilnehmerstaaten verankert, Erdölsicherheitsvorräte zu
halten, ferner sei in ihm ein Reaktionsmechanismus für den Fall einer
Versorgungskrise vorgesehen. Für die Länder der Europäischen Union seien diese
Mechanismen nicht ausreichend:
Der derzeit von der IEA verwendete Krisenmechanismus setze die Einstimmigkeit
der 26 Teilnehmerländer voraus. Dieser Mechanismus binde folglich die Verwaltung
der Erdölvorräte der Europäischen Union an die zahlreicher externer Partner,
deren Prioritäten nicht notwendigerweise mit denen der Union übereinstimmen,
insbesondere mit dem Ziel der Schaffung eines integrierten Binnenmarktes.
In dem neuen liberalisierten Gasmarkt werde künftig kein Akteur zwangsläufig
allein für die sichere Erdgasversorgung verantwortlich sein. In einem vom
Wettbewerb geprägten Markt sei nicht sicher, ob die Gaslieferanten die
Versorgungssicherheit als strategische Priorität betrachten werden, da die
Wettbewerbsfähigkeit immer mehr zum Hauptziel der Gasfirmen werde.
Quelle: ERDÖL-/ENERGIE-INFORMATIONSDIENST Nr. 38 vom 16. September 2002 Seite 009

