Tankschutz und Tankreinigung von Heizöltanks und Wassertanks

esyoil – Der Preisindex für Heizöl

Tankschutz / Tankreinigung - Betreiberpflichten:

Die grundlegenden Pflichten für Betreiber von Heizöltankanlagen sind im Wasserhaushaltsgesetz Paragraph 19 l festgelegt. Der Betreiber hat mit Einbau, Instandhaltung, Instandsetzung, und Reinigung der Anlage nur Fachbetriebe nach Paragraph 19 l WHG zu beauftragen, wenn er nicht selbst über gleichwertige Voraussetzungen verfügt. Die Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Tankanlage ist ständig zu überwachen. Er hat darüber hinaus nach Maßgabe des Landesrechts Anlagen durch zugelassene Sachverständige auf den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen zu lassen, und zwar:

  1. Vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung der Tankanlage
  2. Spätestens nach fünf Jahren, bei unterirdischer Lagerung, in Wasser- und Quellenschutzgebieten spätestens zweieinhalb Jahre nach der letzten Überprüfung
  3. Vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Tankanlage
  4. Vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Tankanlage
  5. Wenn die Tankanlage stillgelegt wird

In allen Zweifelsfällen sollten immer Fachbetriebe nach Paragraph 19 l WHG oder anerkannte Sachverständige hinzugezogen werden. Sie geben dem Betreiber die notwendige Sicherheit bei der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten.

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