CO₂-Steuer ab 2021 Mehrkosten fürs Klima
Am 01. Januar 2021 wurde die CO₂-Abgabe auf Kohle, Heizöl und Erdgas eingeführt. Der Preis für einen Liter Heizöl stieg damit um 8 Cent.
Durch diese gesetzlichen Maßnahmen verteuerte sich die Bestellung von 3000 Liter Heizöl um circa 270 Euro. Der Löwenanteil des Mehrpreises entsteht durch die CO₂-Bepreisung. Heizöllieferungen seit dem 1. Januar 2021 werden mit CO₂-Abgabe und mit 19 % MwSt. abgerechnet.
Was ist die CO₂-Abgabe?
Ein Element im deutschen Paket zur Rettung des globalen Klimas ist die Bepreisung von CO₂-Emissionen. Das heißt, dass für die Verbrennung von Kohle, Mineralöl und Erdgas entsprechend dem jeweiligen Ausstoß von Kohlendioxid ein Preis erhoben wird.
Eingeführt wurde die Umweltsteuer im Jahr 2021 mit einem Preis von 25 Euro pro emittierter Tonne CO₂. Bei der Verbrennung von jeweils einem Liter Heizöl, Diesel und Benzin entstehen 2,66, 2,61 und 2,33 kg CO₂. Daraus ergeben sich CO₂-Preise von rund acht Cent pro Liter Heizöl und Diesel sowie sieben Cent für Benzin.
Die vergleichbare Energiemenge Erdgas wird mit 5 Cent besteuert. Diese Preise werden den Brenn- und Kraftstoffen aufgeschlagen. Die für das Jahr 2023 angedachte Erhöhung des CO₂-Preises um fünf Euro pro Tonne wurde aufgrund der hohen Energiepreise ausgesetzt, um Privathaushalte und Wirtschaft nicht weiter zu belasten, so das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Daher betrug der CO₂-Preis auch im Jahr 2023 30 Euro pro Tonne. Ab dem 1. Januar 2024 wird dieser jedoch erneut ansteigen. Dies resultiert aus einer Entscheidung der Bundesregierung, die im Dezember 2023 beschlossen hat, den CO₂-Preis für das Jahr 2024 auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO₂ festzulegen.
Für das Jahr 2025 ist eine weitere Erhöhung geplant, wobei der CO₂-Preis auf 55 Euro pro Tonne ansteigen soll. Die Einnahmen aus dem BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Aufschläge für Heizöl.
CO₂-Steuer soll Stromteuerung dämpfen
Der aktuelle Strommix aus regenerativer und fossiler Produktion emittiert rund 0,4 kg CO₂ pro erzeugter Kilowattstunde. In einem Liter Heizöl steckt das Energieäquivalent von 10 kWh Strom. Damit ist die vergleichbare Energiemenge Strom derzeit 50 Prozent klimaschädlicher als ein Liter Heizöl.
Das soll sich mit dem weiteren Zubau regenerativer Stromerzeugung ändern. Diese Änderung verteuert den Strom über die EEG-Umlage (Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz) stetig.
Um den Effekt zu bremsen, soll ein Teil der Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung als Kompensation der EEG-Umlage verwendet werden. Eine Nettoentlastung des Verbrauchers wird dabei allerdings nicht herauskommen, zumal industrielle Stromverbraucher zum Erhalt von Arbeitsplätzen Vergünstigungen auf CO2- und EEG-Preise erhalten werden.
Ist die CO₂-Steuer gerecht?
Ein Beispiel: Im Rahmen der E-Mobilität wird die CO₂-Emission der Stromerzeugung politisch zu null gesetzt. In der Realität ist E-Mobilität aber keineswegs klimaneutral.
Durch die politische Festlegung zum zukünftigen Individualverkehr wird die notwendige Debatte, ob tonnenschwere Elektrifizierung oder Leichtbau mit der Konsequenz von Ein-Liter-Verbrennungsmotoren zielführender für die Klimarettung sind, ausgebremst.
Ob sich mit den Maßnahmen des Klimapakets ähnlich positive Effekte zur Senkung von Klimagasemissionen erzielen lassen wie mit den reduzierten Wirtschaftsdynamiken in Krisenjahren, muss sich noch zeigen.
Sicher ist indes, dass die Nutzung elektrischen Stroms für Mobilität und Wärme zu stetig steigenden Energiekosten führen wird. Diese Kosten werden von allen Bürgern ohne Rücksicht auf ihre soziale Lage getragen.