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Tankreinigung

Es ist ratsam, den Öltank ungefähr alle 10 Jahre warten und reinigen zu lassen. Nutzen Sie unsere Fachbetriebssuche. Wir informieren Sie über Peiltabellen und Recht & Gesetz. Lesen Sie außerdem unsere Hinweise.

Paar Tankreinigung

Vorschriften

Bei der Lagerung von Heizöl werden Vorschriften zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten sowie zum Schutz von Boden und Grundwasser angewendet. Das Thema brennbare Flüssigkeit ist nur bei der Aufstellung der Anlage zu beachten. Der Boden- und Grundwasserschutz ist für den Betreiber einer Tankanlage während der gesamten Betriebsdauer von Bedeutung.

Heizöl gehört zu den nicht entzündlichen Flüssigkeiten. Daher sind die Brandschutzbelange nicht sehr restriktiv. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um bauliche Bestimmungen wie Einhaltung von Abständen zu Wänden und Heizungsanlage. Der Installationsfachbetrieb und der Hersteller kennen die Vorschriften. Alle Einrichtungen der Tankanlage benötigen eine Bauartzulassung. Sie wird durch den Hersteller erbracht.

Da Vorschriften Länder- und Kommunalrecht betreffen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Fragen direkt an einen Fachbetrieb in Ihrer Region zu wenden.

Als Gefahrenquelle ist Heizöl primär eine wassergefährdende Flüssigkeit, für die das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das jeweilige Landeswassergesetz (LWG) und die darauf aufbauende Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) gilt. Der Inhalt dieser Gesetze betrifft den Besitzer der Tankanlage, da er dafür verantwortlich ist, dass es zu keinem Umweltschaden kommt. Der Besitzer der Anlage haftet im Schadensfall.

Rechtliche Einstufung von Heizöl EL nach dem Wasserrecht:

  • Wassergefährdungsklasse (WGK) 2
  • Gefährdungsstufe A von 100 L bis 1.000 L Lagermenge
  • Gefährdungsstufe B von 1.000 L bis 10.000 L Lagermenge
  • Gefährdungsstufe C von 10.000 L bis 100.000 L Lagermenge

Im Allgemeinen müssen Tankanlagen zur Lagerung von Heizöl von sogenannten Fachbetrieben nach WHG eingebaut bzw. abgenommen werden. Näheres hierzu regeln die einzelnen Bundesländer in der VAwS. Zur Aufstellung von werksgefertigten Behältern bis 10.000 Liter Inhalt oberirdisch (Kellertanks), fordern nicht alle den Fachbetrieb nach WHG. Hier wird üblicherweise nach der Gefährdungsstufe unterschieden.

Als grobe Übersicht über die Fachbetriebspflicht zum Einbau von Heizöltankanlagen dient die folgende Zusammenstellung:

Bis 10.000 L nicht vorgeschrieben in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Tankanlagen für Heizöl EL müssen vom Betreiber regelmäßig kontrolliert werden, um eine Gefährdung auszuschließen. Häufig wird darüber hinaus die Überprüfung durch zugelassene Sachverständige oder den Fachbetrieb verlangt.

Betreiberpflichten

Die grundlegenden Pflichten für Betreiber von Heizöltankanlagen sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §19 festgelegt. Der Betreiber hat mit Einbau, Instandhaltung, Instandsetzung, und Reinigung der Anlage nur Fachbetriebe nach WHG zu beauftragen, wenn er nicht selbst über gleichwertige Voraussetzungen verfügt. Die Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Tankanlage ist ständig zu überwachen. Er hat darüber hinaus nach Maßgabe des Landesrechts Anlagen durch zugelassene Sachverständige auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen, und zwar:

  1. Vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung der Tankanlage
  2. Spätestens nach fünf Jahren, bei unterirdischer Lagerung, in Wasser- und Quellenschutzgebieten spätestens zweieinhalb Jahre nach der letzten Überprüfung
  3. Vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Tankanlage
  4. Wenn die Tankanlage stillgelegt wird

In allen Zweifelsfällen sollten immer Fachbetriebe nach WHG oder anerkannte Sachverständige hinzugezogen werden. Sie geben dem Betreiber die notwendige Sicherheit bei der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten.

Wir empfehlen Ihnen, sich nicht unnötig mit den Pflichten zu belasten und diese an einen Fachbetrieb in Ihrer Region zu delegieren.

Weitere Infos unter: www.iwo.de

Hinweise

  • Grenzwertgeber: Wenn der nicht funktioniert, darf das Heizöl nicht abgeladen werden.
  • Leck im Erdtank: Der Leckanzeiger gibt Alarm, wenn er funktioniert. Wenn Sie das Leck nicht bemerken und das Öl in die Umwelt gelangt, wird es für Sie sehr teuer.
  • Leck im Kellertank mit Auffangbehälter: Das Öl läuft in den Auffangbehälter. Wenn er nicht dicht ist, wird es für Sie teuer.
  • Belüftung des Tanks: Wenn die nicht korrekt funktioniert, kann das Heizöl bei der Betankung Rohrleitungen abreißen und in die Umwelt gelangen. Das wird teuer.
  • Rücklaufleitung vom Brenner zum Tank: Das ist alte Technik. Sie kann kaputt gehen und Öl austreten lassen. Das wird teuer.
  • Tank verdreckt: Die Ölheizung kann stehen bleiben, weil die Ölleitung verstopft ist.
  • Füllstandmessung/Tankanzeige: Sie wissen nicht was drin ist. Der Tank kann unerwartet leer laufen. Sie können den Verbrauch und die Belieferung nicht kontrollieren.
  • Anodenanlage: Es geht auch ohne sie. Was nicht existiert, kann nicht kaputt gehen.
  • Eine Tankanlage ist ein Stück Technik. Technik kann grundsätzlich kaputt gehen. Deshalb sollte sie mindestens alle fünf Jahre von einem Fachbetriebe nach WHG überprüft werden.