Von Gas auf Pellets umsteigen: Schritt für Schritt

Wer von Gas auf Pellets wechselt, startet mit anderen Voraussetzungen als jemand, der eine Ölheizung tauscht. Es gibt keinen Öltank, der Platz machen würde. Der Heizraum ist in der Regel kleiner, weil eine Gastherme deutlich kompakter ist als ein Ölkessel. Und das Abgassystem einer Gasheizung ist fast immer nicht für eine Pelletheizung geeignet. Dieser Ratgeber erklärt, was das in der Praxis bedeutet und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten.
Was beim Gaswechsel anders ist als beim Ölwechsel
Der Wechsel von Öl auf Pellets gilt als vergleichsweise unkompliziert: Der Tankraum wird zum Lager, der alte Schornstein wird saniert, die Heizkörper bleiben. Bei Gas fehlt diese strukturelle Ausgangssituation weitgehend.
Gasthermen sind in der Regel an der Wand montiert, benötigen keinen eigenen Kellerraum und leiten ihre Abgase über ein kleines, oft aus Kunststoff bestehendes Abgasrohr direkt ins Freie oder durch einen schlanken Kunststoffschacht. Eine Pelletheizung ist deutlich voluminöser, benötigt einen eigenständigen Aufstellraum, einen Feststoffschornstein mit geeigneter Klassifizierung und ein vollständig neu zu planendes Pelletlager .
Das macht den Gaswechsel nicht unmöglich, aber planungsintensiver. Wer diese Punkte früh klärt, vermeidet teure Überraschungen.
Schritt 1: Gesetzliche Lage prüfen
Bevor Sie planen, lohnt ein Blick auf die rechtliche Situation Ihrer Gasheizung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält in § 72 eine Austauschpflicht für alte Heizkessel: Standardkessel und Konstanttemperaturkessel, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, müssen nach 30 Betriebsjahren ausgetauscht werden. Für Niedertemperatur- und Brennwertkessel gilt diese Pflicht nicht.
Wichtig: Die 30-Jahres-Pflicht betrifft nur Konstanttemperaturkessel. Moderne Gas-Brennwertthermen sind davon ausgenommen und können bis 2044 weiterbetrieben werden. Ab dem 1. Januar 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Das gilt für alle Bestandsanlagen.
Eigentümer, die seit dem 1. Februar 2002 selbst in ihrem Einfamilien- oder Zweifamilienhaus wohnen, sind von der 30-Jahres-Austauschpflicht ausgenommen. Wechselt das Haus den Besitzer, gilt diese Ausnahme nicht mehr. Der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit.
Zusätzlich plant die Bundesregierung eine Reform des GEG, die zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll. Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Wer jetzt plant, sollte diese Entwicklung im Blick behalten, da sich die Rahmenbedingungen noch ändern können.
Schritt 2: Platzsituation realistisch einschätzen
Das ist beim Gaswechsel der kritischste Schritt. Eine Gastherme benötigt weniger als einen Quadratmeter Wandfläche. Eine Pelletheizung braucht deutlich mehr: Pelletkessel mit vollautomatischer Förderung benötigen je nach Modell und Leistung 1,5 bis 3 Quadratmeter Aufstellfläche am Boden. Dazu kommen die Fördertechnik vom Lager zum Kessel, meist eine Saugaustragung oder Schnecke, sowie ein Pufferspeicher.
Dazu kommt das Pelletlager selbst: Für einen Jahresvorrat von 4 bis 6 Tonnen brauchen Sie 6 bis 9 Kubikmeter nutzbares Lagervolumen. Diesen Raum müssen Sie im Haus neu schaffen. Es gibt keinen frei werdenden Tankraum wie beim Ölwechsel.
Mögliche Lösungen für die Lagerfrage:
Umbau eines Kellerraums: Wenn ein separater, trockener Kellerraum vorhanden ist, lässt er sich mit einem eingenähten Gewebesystem zum Pelletlager umbauen. Das ist die günstigste Lösung (1.500 bis 3.500 Euro), setzt aber ausreichend vorhandene Kellerfläche voraus.
Erdtank: Ein unterirdischer Pelletvorratstank auf dem Grundstück ist möglich und bewährt, aber aufwendiger. Die Kosten liegen je nach Größe und Bodenbeschaffenheit zwischen 3.000 und 9.000 Euro.
Halbautomatisches System mit Tagesbehälter: Wer keinen Platz für ein großes Lager hat, kann auf ein halbautomatisches System umsteigen. Der Kessel wird mit einem kleinen Tagesbehälter von etwa 200 bis 300 Litern ausgestattet, der alle drei bis vier Tage im Winter von Hand mit Sackware befüllt wird. Das reduziert den Platzbedarf erheblich, erhöht aber den Wartungsaufwand und die Brennstoffkosten, da Sackware teurer ist als lose Ware.
Gewebesilo im Außenbereich: In manchen Fällen ist ein witterungsgeschütztes Gewebesilo unter einem Carport oder Vordach möglich. Das setzt eine baurechtliche Prüfung und einen geeigneten Außenbereich voraus.
Lassen Sie die Platzsituation von einem Fachbetrieb vor Ort begutachten, bevor Sie den Förderantrag stellen. Die Lagerlösung hat direkte Auswirkungen auf die Gesamtkosten und die Wirtschaftlichkeit des Projekts.
Schritt 3: Schornstein klären: der wichtigste technische Punkt
Gasthermen benötigen keinen klassischen Feststoffschornstein. Sie arbeiten entweder raumluftabhängig mit einem einfachen Abgasrohr oder raumluftunabhängig über ein konzentrisches Luft-Abgas-System (LAS), bei dem Frischluft und Abgas über ein Rohr-in-Rohr-System geführt werden. Dieses System ist für Pellets nicht geeignet.
Eine Pelletheizung benötigt einen eigenständigen Feststoffschornstein mit der Zulassung W3G: W für Kondensatbeständigkeit, 3 für Korrosionswiderstandsklasse 3 (geeignet für schwefelarme Brennstoffe), G für Rußbrandbeständigkeit. Dieser Schornstein muss raumluftunabhängig ausgelegt sein, wenn das Gebäude eine luftdichte Gebäudehülle hat. Was bei Häusern der EnEV-Generationen ab 2009 fast immer der Fall ist.
In der Praxis bedeutet das beim Gaswechsel fast immer: Der vorhandene Abgasweg ist nicht nutzbar, und es muss ein neuer Schornstein her. Drei Wege sind möglich:
Innenausbau eines bestehenden gemauerten Schornsteins: Falls ein alter Schornstein aus früherer Zeit noch im Gebäude vorhanden ist, kann er mit einem Edelstahlrohr oder Keramikrohr ausgekleidet werden. Das setzt voraus, dass der Schornstein noch strukturell intakt ist und den richtigen Querschnitt ermöglicht.
Neuer Systemschornstein im Innenbereich: Ein neuer Schornstein wird durch das Gebäude geführt. Das ist baulich aufwendig und erfordert Kernbohrungen durch die Decken. Kosten: 3.000 bis 8.000 Euro je nach Stockwerksanzahl und Gebäudetyp.
Außenschornstein: Ein außen am Gebäude befestigter oder freistehender Schornstein aus Edelstahl ist in vielen Fällen die praktikablere und günstigere Lösung. Er erfordert keine Eingriffe in die Gebäudestruktur, benötigt aber eine ausreichende Wärmedämmung, da er außen stärker auskühlt als ein Innenschornstein. Kosten: 2.000 bis 5.000 Euro.
Lassen Sie den Schornstein frühzeitig vom Schornsteinfeger beurteilen. Er berechnet, ob der Förderdruck ausreicht und welche Lösung technisch zulässig ist. Die Schornsteinlösung gehört zu den förderfähigen Kosten im Rahmen des KfW-Programms 458.
Schritt 4: Gasanschluss und Gasvertrag kündigen
Anders als beim Öl, das im eigenen Tank lagert, beziehen Gasnutzer ihren Brennstoff laufend über ein Vertragsverhältnis. Dieses muss gekündigt werden, sobald die neue Heizung in Betrieb ist. Typische Kündigungsfristen liegen bei vier bis sechs Wochen zum Monatsende; das genaue Verfahren steht in Ihrem Gasliefervertrag.
Der Gasanschluss selbst bleibt in der Regel im Haus bestehen. Das Rohrsystem wird stillgelegt, nicht entfernt. Eine formelle Abmeldung beim Netzbetreiber ist erforderlich. Der Netzbetreiber schickt dann einen Mitarbeiter zur Ablesung und versiegelt den Anschluss. Es fallen in der Regel keine Kosten für die Stilllegung an, sofern keine speziellen vertraglichen Verpflichtungen bestehen.
Schritt 5: Förderantrag stellen: zwingend vor der Beauftragung
Das ist der Schritt, bei dem am häufigsten Fehler passieren. Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor Sie einen Handwerker beauftragen. Wer zuerst unterschreibt, verliert den Anspruch auf Förderung.
Seit 2024 ist die KfW für den Heizungstausch als Einzelmaßnahme zuständig (KfW-Programm 458). Die Förderung setzt sich zusammen aus:
Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten, berechnet auf maximal 30.000 Euro je Wohneinheit in einem Einfamilienhaus. Das entspricht bis zu 9.000 Euro.
Klimageschwindigkeitsbonus: Weitere 20 Prozent, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzt wird. Dieser Bonus gilt bis Ende 2028 in voller Höhe. Wichtig: Bei Gas gilt der Bonus nur, wenn der ersetzte Gaskessel zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist oder es sich um eine Gasetagenheizung handelt. Eine jüngere Gas-Brennwerttherme berechtigt nicht zum Klimageschwindigkeitsbonus.
Einkommensbonus: Weitere 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Grundlage ist der Durchschnitt der Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung.
Emissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500 Euro, wenn die Pelletheizung einen Staubemissionswert von maximal 2,5 Milligramm je Kubikmeter erreicht. Die meisten aktuellen Modelle mit integriertem Partikelabscheider erfüllen diesen Wert.
Für den Antrag benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Fachbetrieb oder Energieberater. Den Antrag stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW". Den Handwerkervertrag können Sie mit einer aufschiebenden Bedingung versehen, die den Vertrag bei Ablehnung des Förderantrags aufhebt. Schornstein, Demontage der alten Therme und Lageraufbau gehören zu den förderfähigen Kosten.
Schritt 6: Heizlast berechnen und Kessel dimensionieren
Gasthermen sind häufig überdimensioniert, weil sie früher für die Trinkwassererwärmung in der Spitze ausgelegt wurden. Mit einem separaten Warmwasserspeicher oder einer Solaranlage verändert sich der tatsächliche Heizbedarf. Lassen Sie die Heizlast Ihres Gebäudes nach DIN EN 12831 neu berechnen, bevor Sie die Kesselleistung festlegen.
Für ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern liegt die typische Heizlast je nach Baujahr und Dämmzustand zwischen 8 und 18 Kilowatt. Pelletkessel für Einfamilienhäuser sind im Leistungsbereich von 8 bis 25 Kilowatt erhältlich. Ein überdimensionierter Kessel taktet häufig an und ab, was den Pelletverbrauch erhöht und den Kessel schneller verschleißt.
Schritt 7: Pufferspeicher einplanen
Ein Pufferspeicher ist bei einer Pelletheizung unverzichtbar. Er nimmt überschüssige Wärme auf, wenn der Kessel läuft, und gibt sie bei Bedarf ab. Das verhindert häufiges Takten und verbessert den Wirkungsgrad erheblich.
Die Faustformel: etwa 30 Liter Speichervolumen je Kilowatt Kesselleistung. Bei einem 15-Kilowatt-Kessel sind das 450 Liter. Schichtladespeicher sind effizienter als einfache Pufferspeicher ohne Temperaturschichtung, weil sie warmes und kaltes Wasser sauber voneinander trennen.
Schritt 8: Heizkörper prüfen
Hier hat der Gaswechsel auf Pellets einen klaren Vorteil gegenüber dem Wechsel auf eine Wärmepumpe: Pelletkessel erreichen Vorlauftemperaturen von 60 bis 80 Grad und sind direkt mit dem bestehenden Heizkörpernetz kompatibel. Heizkörper müssen in der Regel nicht getauscht werden.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn Ihre Gastherme bereits auf niedrigere Vorlauftemperaturen eingestellt war und die Heizkörper entsprechend knapp bemessen sind, sollten Sie prüfen, ob die vorhandenen Radiatoren für höhere Vorlauftemperaturen ausgelegt sind. Das ist ein seltenes Problem, aber es lohnt sich, es vorab mit dem Fachbetrieb zu besprechen.
Schritt 9: Umbau und Inbetriebnahme
Der Einbau dauert je nach Aufwand drei bis fünf Tage. Bei Gaswechseln kommt zum normalen Heizungstausch der zusätzliche Aufwand für den Schornstein hinzu, was die Gesamtdauer verlängern kann.
Der Ablauf: Zunächst wird die Gastherme demontiert und der Gasanschluss stillgelegt. Danach werden Pelletkessel, Fördertechnik, Pufferspeicher und Lager installiert und das Abgassystem angeschlossen. Abschließend nimmt der Schornsteinfeger die Abgasmessung nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) vor. Erst nach positiver Messung darf die Anlage in Betrieb gehen.
Der hydraulische Abgleich ist Pflicht bei geförderter Heizungsmodernisierung und sollte grundsätzlich durchgeführt werden. Er stellt sicher, dass alle Heizkörper gleichmäßig versorgt werden.
Planen Sie den Termin, wenn möglich, zwischen April und September. In dieser Zeit läuft keine Heizung, und eventuelle Verzögerungen beim Schornsteinbau führen nicht zu Versorgungsengpässen.
Was kostet der Wechsel?
Beim Gaswechsel auf Pellets sind die Gesamtkosten in der Regel höher als beim Ölwechsel, weil Schornstein und Lager vollständig neu gebaut werden müssen. Typische Gesamtkosten ohne Förderung:
- Pelletkessel mit Fördertechnik: 8.000 bis 16.000 Euro (bis 25 kW)
- Pufferspeicher: 1.000 bis 2.500 Euro
- Pelletlager (Gewerberaum im Keller): 1.500 bis 3.500 Euro
- Neuer Schornstein (Außen- oder Systemschornstein): 2.000 bis 8.000 Euro
- Montage und Installation: 2.500 bis 4.000 Euro
- Demontage Gastherme und Gasanschluss-Stilllegung: 500 bis 1.000 Euro
Die Gesamtkosten liegen damit typischerweise zwischen 20.000 und 35.000 Euro. Mit maximaler KfW-Förderung (Grundförderung 30 Prozent plus Einkommensbonus 30 Prozent plus Emissionsminderungszuschlag) sinkt der Eigenanteil erheblich. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent steht beim Gaswechsel nur zu, wenn der ersetzte Gaskessel mindestens 20 Jahre alt ist.
Lohnt sich der Wechsel trotz höherem Aufwand?
Die höheren Umbaukosten beim Gaswechsel gegenüber dem Ölwechsel werden durch zwei Faktoren relativiert: Erstens sind die laufenden Betriebskosten mit Pellets in der Regel deutlich niedriger als mit Gas, abhängig vom jeweiligen Preisniveau. Zweitens entfällt durch den Gaswechsel die Abhängigkeit von einem Brennstoff, dessen Preis sich in den vergangenen Jahren als erheblich schwankend erwiesen hat. Pellets hingegen zeigen eine vergleichsweise stabile Preisentwicklung, weil Holz ein regional verfügbarer, nachwachsender Rohstoff ist.
Für Häuser, in denen der Einbau einer Wärmepumpe aufgrund fehlender Dämmung oder nicht geeigneter Heizkörper unverhältnismäßig teuer wäre, ist die Pelletheizung eine besonders interessante Alternative: Sie arbeitet mit hohen Vorlauftemperaturen und ist damit direkt kompatibel mit dem vorhandenen Heizsystem.
Häufige Fragen zum Wechsel von Gas auf Pellets
Muss ich meine Gasheizung austauschen?
Das hängt vom Kesseltyp ab. Konstanttemperaturkessel, die ab 1991 eingebaut wurden und älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden (§ 72 GEG). Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind von dieser Pflicht ausgenommen. Selbstnutzende Eigentümer, die seit dem 1. Februar 2002 im Haus wohnen, genießen eine Ausnahme.
Kann ich das Abgasrohr meiner Gastherme weiterverwenden?
Nein. Das Abgassystem einer Gastherme ist für Pellets nicht geeignet. Sie brauchen einen Feststoffschornstein mit der Zulassung W3G. Das ist beim Gaswechsel fast immer eine Neuinvestition.
Habe ich Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus der KfW?
Nur wenn der ersetzte Gaskessel zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist oder es sich um eine Gasetagenheizung handelt. Bei jüngeren Brennwertthermen entfällt dieser Bonus.
Wo soll ich die Pellets lagern, wenn ich keinen freien Kellerraum habe?
Möglichkeiten sind ein Erdtank auf dem Grundstück, ein witterungsgeschütztes Gewebesilo im Außenbereich oder ein halbautomatisches System mit Tagesbehälter und Sackware. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von den baulichen Gegebenheiten ab.
Muss ich meinen Gasvertrag kündigen?
Ja. Kündigen Sie Ihren Gasliefervertrag fristgerecht, sobald der Umstieg feststeht. Der Gasanschluss im Haus wird vom Netzbetreiber nach Abmeldung stillgelegt, nicht entfernt.
Bleiben meine Heizkörper nutzbar?
In der Regel ja. Pelletkessel arbeiten mit ähnlichen Vorlauftemperaturen wie Gasheizungen. Heizkörpertausch ist beim Wechsel auf Pellets normalerweise nicht erforderlich.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Vor der Beauftragung eines Handwerkers. Wer zuerst den Handwerkervertrag unterschreibt, verliert den KfW-Förderanspruch. Für den Antrag ist vorab eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb erforderlich.